AGB Waschstraße:

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  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Waschstraße

    Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der
    gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


    1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige
    Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.


    2. Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten Ruheposition
    (Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein ebenso der Regensensor.
    Die Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische
    Antennen müssen eingefahren werden. Tank- und Wartungsklappen müssen
    sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsgemäß und sicher
    befestigt sein.


    3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung,
    keine groben Steinschlagschäden, alle Aussenteile fest, Reifendruck korrekt,
    durchschnittliche Beladung, Tuningteile usw.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie
    bitte das Personal an.


    4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und verriegelt sein ebenso muss
    die Lenkung frei sein.


    5. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle
    ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges
    oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich
    die Haftung des Waschstraßenbetreiber auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    Keine Haftung für Fahrzeuge mit Vorbeschädigung (z. B. Fahrzeuge mit
    Folierung Sonderlackierung, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten
    Lackierungen).


    6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße
    haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden
    werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber
    eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.


    7. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn
    ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die
    nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Reifen, Spoiler,
    Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber
    oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


    8. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten
    Teile wie z. b. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und Gestänge,
    Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-
    Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt
    ausgeschlossen, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal
    trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


    9. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung
    deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen
    verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber
    eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.


    10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht
    werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes
    dem Waschstraßenbetreiber oder dem Personal gemeldet wird.


    11. Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:
    - Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm
    - Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6 cm
    - Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
    - Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse
    - Bodenfreiheit von mind. 8 cm
    - Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind
    Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche
    ausschließlich auf eigene Gefahr.


    12. Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden,
    erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.


    13. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden,
    so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


    14. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten.
    Zulässiger Achsabstand: weniger wie 3,15 m oder mehr wie 3,55 m


    15. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Bitte überall nur in
    Schrittgeschwindigkeit fahren.

  3. Zulässiger Achsabstand: weniger wie 3,15 m oder mehr wie 3,55 m