Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der
gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige
Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
2. Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten Ruheposition
(Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein ebenso der Regensensor.
Die Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische
Antennen müssen eingefahren werden. Tank- und Wartungsklappen müssen
sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsgemäß und sicher
befestigt sein.
3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung,
keine groben Steinschlagschäden, alle Aussenteile fest, Reifendruck korrekt,
durchschnittliche Beladung, Tuningteile usw.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie
bitte das Personal an.
4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und verriegelt sein ebenso muss
die Lenkung frei sein.
5. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle
ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges
oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich
die Haftung des Waschstraßenbetreiber auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für Fahrzeuge mit Vorbeschädigung (z. B. Fahrzeuge mit
Folierung Sonderlackierung, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten
Lackierungen).
6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße
haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden
werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber
eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
7. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn
ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die
nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Reifen, Spoiler,
Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber
oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten
Teile wie z. b. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und Gestänge,
Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-
Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt
ausgeschlossen, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal
trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung
deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen
verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber
eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht
werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes
dem Waschstraßenbetreiber oder dem Personal gemeldet wird.
11. Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:
- Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm
- Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6 cm
- Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
- Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse
- Bodenfreiheit von mind. 8 cm
- Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche
ausschließlich auf eigene Gefahr.
12. Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden,
erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
13. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
14. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten.
Zulässiger Achsabstand: weniger wie 3,15 m oder mehr wie 3,55 m
15. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Bitte überall nur in
Schrittgeschwindigkeit fahren.
Zulässiger Achsabstand: weniger wie 3,15 m oder mehr wie 3,55 m
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Waschstraße
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der
gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige
Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
2. Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten Ruheposition
(Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein ebenso der Regensensor.
Die Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische
Antennen müssen eingefahren werden. Tank- und Wartungsklappen müssen
sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsgemäß und sicher
befestigt sein.
3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung,
keine groben Steinschlagschäden, alle Aussenteile fest, Reifendruck korrekt,
durchschnittliche Beladung, Tuningteile usw.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie
bitte das Personal an.
4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und verriegelt sein ebenso muss
die Lenkung frei sein.
5. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle
ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges
oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich
die Haftung des Waschstraßenbetreiber auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für Fahrzeuge mit Vorbeschädigung (z. B. Fahrzeuge mit
Folierung Sonderlackierung, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten
Lackierungen).
6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße
haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden
werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber
eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
7. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn
ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die
nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Reifen, Spoiler,
Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber
oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten
Teile wie z. b. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und Gestänge,
Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-
Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt
ausgeschlossen, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal
trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung
deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen
verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber
eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht
werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes
dem Waschstraßenbetreiber oder dem Personal gemeldet wird.
11. Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:
- Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm
- Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6 cm
- Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
- Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse
- Bodenfreiheit von mind. 8 cm
- Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche
ausschließlich auf eigene Gefahr.
12. Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden,
erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
13. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
14. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten.
Zulässiger Achsabstand: weniger wie 3,15 m oder mehr wie 3,55 m
15. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Bitte überall nur in
Schrittgeschwindigkeit fahren.